Begleiteter Umgang Trennung und Scheidung stellen für die ganze Familie eine Veränderung der bisherigen Lebensweise dar. Am Ende findet ein gemeinsames Abschlussgespräch statt, in dem die weitere Umgangsregelung vereinbart wird. Diese Regelung nennt sich „Begleiteter Umgang“. Die Umgänge werden mit einem Hygieneschutzkonzept durchgeführt. Auch wenn die Eltern getrennt leben, haben die Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, denn Eltern bleiben Eltern – auch wenn sie kein Paar mehr sind. Die Begleiteten Umgangskontakte finden in den Räum-lichkeiten des Deutschen Kinderschutzbundes statt. Wer kann Begleitenden Umgang in Anspruch nehmen? Begleiteter Umgang – Chance für getrenntlebende Elternpaare. Begleiteter Umgang. Einige Eltern können es nicht mehr ertragen, sich zu sehen und im Beisein der Kinder entsteht im privaten Umfeld Streit – eine emotionale Belastung für Kinder. Eltern bleiben Eltern – trotz Trennung und Scheidung. Für den begleiteten Umgang ist eine Empfehlung des Jugendamtes oder ein Beschluss des Familiengerichtes erforderlich. Vielen Dank! Begleiteter Umgang. Treffpunkt sind die Räume des Kinderschutzbundes in der Strümpellstraße 10 in Erlangen. Die rechtliche Grundlage für den Begleiteten Umgang ist in §1684 Abs. Leitung: Isolde Müller-Bahr mit Unterstützung durch Ehrenamtlich Ort: Zeppelinring 20. ... E-Mail: bu@kinderschutzbund-bayern.de Tel. Theaterstraße 11 69117 Heidelberg Telefon: 06221 618 014 oder bu kinderschutzbund-heidelberg de . Wir sind für Sie da. In den Räumen des Landkreises im Zeppelinring, findet der „Begleitete Umgang“ in Kooperation mit dem Kreisjugendamt statt. In den meisten Fällen, in denen ein Begleiteter Umgang sinnvoll erscheint, verweist das zuständige Jugendamt oder das Familiengericht per Gerichts- beschluss die betroffenen Familien an den Kinderschutzbund. KINDER HABEN EIN RECHT AUF BEIDE ELTERNTEILE. Dauer: Mindestens 10 Stunden (aufgeteilt auf 5 Termine) Für getrenntlebende Eltern ist es manchmal emotional schwierig, gegenseitig das Besuchsrecht zu organisieren. 4, Sätze 3 und 4 BGB sowie in §1685 BGB festgelegt. Kontakt Anja Fuchs-Eichner. Gerade in der Zeit der Trennung ist das Kind auf die wiederholte Rückversicherung angewiesen, dass der getrennt lebende Elternteil es nicht verlassen hat und die Beziehung zu ihm weiterhin besteht. Nach §18 Abs. Bitte bringen Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz mit. Begleiteter Umgang wird ebenfalls angeboten für Kinder aus Pflegefamilien, um in Problemfällen den Kontakt zur Herkunftsfamilie aufrechterhalten zu können. Kontakt: Telefon 07351 24511. Begleitete Umgang wird mit Elterngesprächen unter-stützt. Begleiteter Umgang kann in Anspruch genommen werden als Hilfsangebot bei Problemen nach Trennung und Scheidung. Begleiteter Umgang. In dringenden Fällen können Sie sich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzten. Anordnung. : 089/920089-18 . Angebot Begleiteter Umgang Die Kontakte werden von geschulten ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen begleitet und finden im Kinderschutzbund statt, d.h. an einem neutralen Ort. Der Kinderschutzbund hat eine Einrichtung geschaffen, in der sich Kinder mit dem getrennt lebenden Vater oder der Mutter tagsüber treffen können – in Gegenwart einer Betreuerin oder eines Betreuers. Begleiteter Umgang kommt zustande nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt oder durch familiengerichtliche Vereinbarung bzw. Begleiteter Umgang www.dksb-nrw.de Wo? Begleiteter Umgang ist sinnvoll, Beim Projekt “Begleiteter Umgang” stellt der Kinderschutzbund Räumlichkeiten zur Verfügung, die in einem geschützten Rahmen Besuchskontakte zwischen Kind und Elternteil ermöglichen. Der Deutsche Kinderschutzbund bietet hier mit dem Begleiteten Umgang fachliche und praktische Unterstützung an. Sprechzeiten: Montag bis Freitag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Telefon: 07031 – 25 20 0 Email: ifuchs@dksb-bb.de Email: seberle@dksb-bb.de In dieser Zeit findet kein Begleiteter Umgang statt. 3 SGB VIII Umgangsrecht der Kinder ist der Begleitete Umgang eine Pflichtleistung der Jugendhilfe. Begleiteter Umgang . Dieses Projekt wird aus den Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.